Zertifikate
Wir haben freiwillig Überwachungsverträge abgeschlossen, und das gleich dreimal:
- Für die Entsorgungsleistung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
- Für die Entsorgungsdienstleistung als Contraktor /Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Management)
- Für Instandhaltungs-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Abwasserbehandlungen zum zugelassenen Fachbetrieb nach § 62 WHG .
Somit besitzt die E·T·R GmbH drei bundesweit gültige, behördlich anerkannte Gütezeichen.Die Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) legt Mindestanforderungen an die organisatorischen, technischen, gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen fest, die ein Entsorgungsunternehmen zu erfüllen hat.
Hierunter fallen:
- die angemessene Organisation
- die lückenlose Nachweisführung über alle Entsorgungsaufträge
- die persönliche Zuverlässigkeit aller Beschäftigten
- der Nachweis der Fach- und Sachkunde der Verantwortlichen
- die Sachkunde des übrigen Personals
- Der Nachweis einen ausreichenden Versicherungsschutzes sowie
- Anforderungen an die personelle und technische Ausstattung
Für die Abfallerzeuger bedeutet das „ein gutes Gefühl“ bei der Abfallübergabe.