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Abscheideranlagen gemäß DIN 1999-100 prüfen lassen inklusive rechtsgültigem Prüfbericht

Als Betreiber einer Abscheideranlage tragen Sie Verantwortung – nicht nur für den Umweltschutz, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1999-100ist dabei keine Option, sondern Pflicht. Die E·T·R Entsorgung GmbH aus Billerbeck unterstützt Sie deutschlandweit sowie in angrenzenden Nachbarländern zuverlässig dabei, Ihre Prüfpflicht fristgerecht zu erfüllen – inklusive rechtsgültigem Prüfprotokoll für Ihre Behörde. Wir koordinieren sämtliche Leistungen rund um die gesetzlich geforderte Dichtheitsprüfung aus einer Hand – effizient, schnell und vollständig dokumentiert.

So läuft die Dichtheitsprüfung Ihrer Abscheideranlagen ab

Als Betreiber einer Abscheideranlage nach DIN 1999-100 sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Ölabscheideranlage alle 5 Jahre auf Dichtigkeit zu prüfen. Eine Generalinspektion läuft folgendermaßen ab:

  • Entleerung und Reinigung aller zur Abscheideranlage gehörenden Behälter
  • Begehung mit Überprüfung der Beschichtung und der Einbauteile 
  • Verschluss der zu- und Abläufe mittels Absperrblase und Aufstau der Anlage bis zur Deckelkante
  • 30 minütige Messung des Wasserpegels mittels Messsonde
  • kleinere Mängel werden direkt vor Ort behoben
  • Anschließend wird eine Dokumentation in Form eines Prüfberichtes erstellt 

Warum sich unsere Dichtheitsprüfung mit der E·T·R Entsorgung GmbH für Sie lohnt

Gesetzeskonformität:
Die Dichtheitsprüfung erfolgt exakt nach den Vorgaben der DIN 1999-100, inklusive behördlich akzeptierter Dokumentation.

Fristensicherheit:
Wir sorgen für eine präzise Terminplanung und pünktliche Durchführung, damit Sie keine Fristen versäumen und Bußgelder vermeiden.

Komplettservice:
Entleerung, Reinigung und Prüfung erfolgen zeitgleich – effizienter geht es nicht.

Schnelligkeit:
Dank unseres deutschlandweiten Partnernetzwerks sind wir kurzfristig und flexibel für Sie im Einsatz – auch in angrenzenden Ländern.

Direkte Mängelbehebung:
Kleinere Schäden werden sofort behoben, um mängelfreie Prüfprotokolle zu ermöglichen.

Behördenentlastung:
Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit den zuständigen Behörden – für maximale Entlastung Ihres Betriebs.

Dichtheitsprüfung nach AwSV: Das sollten Sie wissen

Wie oft muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?

Die Generalinspektion inklusive Dichtheitsprüfung ist gesetzlich alle fünf Jahre vorgeschrieben. Die Behörden informieren über fällige Prüfungen – bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

Welche Anlagen müssen geprüft werden?

Alle Abscheideranlagen, zum Beispiel Ölabscheider oder Fettabscheider, die in Tankstellen, Waschanlagen oder gewerblichen Betrieben installiert sind.

Was kostet eine Dichtheitsprüfung?

Die Kosten hängen vom Anlagentyp und Aufwand vor Ort ab. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot – unverbindlich und transparent.

Wie schnell kann ein Termin vereinbart werden?

Dank unserer bundesweiten Verfügbarkeit sind kurzfristige Termine möglich. Kontaktieren Sie uns direkt für Ihre individuelle Terminplanung.

Wer führt die Prüfung durch?

Unsere Prüfungen werden ausschließlich durch geschultes Fachpersonal mit zertifizierten Prüfverfahren durchgeführt.

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