Dichtheitsprüfung

Auch bei der Überprüfung der Dichtheit können wir uns auf die zuverlässige Arbeit unserer Sachverständigen und Kooperationspartner verlassen.

Die Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen dient der Qualitätskontrolle und hat vor jeder Inbetriebnahme und spätestens alle 5 Jahre im Rahmen einer Generalinspektion zu erfolgen. Die Kontrolle dient der Prüfung der Dichtigkeit der Anlage ebenso wie aller technischen und elektrischen Elemente vom baulichen Zustand der Innenbeschichtungen bis zur Feintarierung der selbstständigen Verschlussanlage. Beurteilt wird der Anfall des Abwassers nach Menge, Herkunft und Stoffarten wie Wasch- und Reinigungsmittel und Betriebs- und Hilfsstoffe und Einhaltung der Randbedingungen, bezüglich des tatsächlich angefallenen Abwassers auch Eignung, Leistungsfähigkeit und Bemessung der Anlage. Ein häufiger Grund für die Undichtigkeit von Abscheideranlagen liegt in der schlechten Verfugung des Schachtaufbaus.

Protokolle, Betriebstagebücher, Genehmigungen und Entsorgungsnachweise sowie die gesamten technischen Unterlagen unterliegen ebenfalls der Überprüfung. Alle Gegebenheiten werden in einem umfassenden Prüfbericht festgehalten, der auch bei einer mangelfreien Anlage aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen ist. Festgestellte Mängel müssen eventuell auch mit Beteiligung der zuständigen Behörden beseitigt werden.

Für die Warneinrichtung ist die DIN 1999-100 wie auch die europäische Norm EN 858 zu beachten.

Für den Betreiber einer Abscheideranlage ist die Generalinspektion ein wichtiger Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage. Sie sorgt für Rechtssicherheit und hilft Haftungsrisiken zu minimieren. Der Betreiber spart durch die Dichtheitsprüfung Kosten, die im Haftungsfall bei Undichtigkeiten erheblich sein können.

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