Abscheidersanierung und -Wartung

Abscheiderwartung / monatliche Kontrolle

Wenn zu viel Leichtflüssigkeit im Abscheider abgeschieden ist oder sich zu viel Schlamm angesammelt hat, ist eine Entsorgung der Abscheiderinhalte vorzunehmen. Damit dieser Zeitpunkt zeitnah erfasst wird, schreibt die DIN Norm eine Kontrolle/Wartung der Anlage vor. Im Rahmen der Eigenkontolle ist die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen monatlich zu kontrollieren. Zeitpunkt und Ergebnis der monatlichen Eigenkontrolle sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Im Wesentlichen sind gemäß DIN 1999-100 die nebenstehenden Arbeiten durchzuführen.

Um diese Wartungen durchzuführen gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Eigenkontrolle/Wartung nach erfolgreicher Sachkundeschulung durch eine eingewiesene Person – diese ist in einem Betriebstagebuch festzuhalten.
  • monatliche Kontrolle/halbjährliche Wartung, die von einem externen Sachkundigen übernommen wird – die Wartung richtet sich nach der DIN 1999-100.

Halbjährliche Wartung

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist mindestens alle sechs Monate eine Wartung durch einen Sachkundigen durchzuführen. Die Maßnahmen der Wartung ersetzen jeweils die im Rahmen der Eigenkontrolle durchzuführenden Maßnahmen. Gemäß DIN 1999-100 sind dabei neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle die u.a. Arbeiten durchzuführen.

  • Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes mit Reinigung oder Austausch nach Angaben des Herstellers
  • soweit erforderlich, Reinigung und Leerung (Entsorger)
  • soweit vorhanden, Reinigung der Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht

Die monatliche Kontrolle und die halbjährliche Wartung müssen in einem Betriebstagebuch dokumentiert werden. Sowohl für die monatliche Kontrolle als auch für die halbjährliche Wartung gilt, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden müssen.

Für die Wartung sind die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers sowie Maßgaben des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises zu beachten. Soweit die Abscheideranlage ausschließlich zur

  • Behandlung von mit Leichtflüssigkeit verunreinigtem Regenwasser oder
  • Absicherung von Anlagen und Flächen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Leichtflüssigkeiten (z.B. Tankstellen)

eingesetzt wird, können die Wartungsintervalle in Abhängigkeit des tatsächlichen Anfalls an Schlamm und Leichtflüssigkeit in Eigenverantwortung des Betreibers und mit Zustimmung der Wasserbehörde auf maximal 12 Monate verlängert werden. Kürzere Wartungsintervalle können, z.B. bei wartungsintensiven Anlagensystemen, im Einzelfall oder durch den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ebenfalls festgelegt werden.

Monatliche Kontrolle

  • Messung von Schichtdicke beziehungsweise Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit
  • Messung des Schlammspiegels beziehungsweise -volumens
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbstständigen Abschlusses des Abscheiders (der den Abscheider blockiert, wenn das Sammelvolumen erschöpft ist) oder soweit vorhanden der Alarmeinrichtung, die die Erschöpfung der Sammelkapazität anzeigt. Letzteres ist erst nach 6 Monaten nach einer Generalinspektion wieder nötig.
  • Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz während des Durchflusses um Verstopfungen des Filtereinsatzes festzustellen.
  • Kontrolle von Sondereinbauten

Das Funktionsprinzip des Ölabscheiders beruht auf dem Prinzip der Schwerkraft. Mineralöl und Leichtflüssigkeiten haben in der Regel eine geringere Dichte als Wasser und sind nicht mischbar. Aufgrund des Dichteunterschiedes schwimmt die leichtere Organikphase auf und sammelt sich auf der Wasseroberfläche. Dieser Prozess der Separation macht sich der Abscheider zunutze, sodass die Leichtflüssigkeiten abgesaugt und entsorgt werden können.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Benzinabscheidern arbeiten Koaleszenzabscheider als Weiterentwicklung auf dem Prinzip des Zusammenfließens kolloidaler Teichen. Damit können auch kleinste Emulsionströpfchen genauer und schneller separiert werden.

Abscheidersanierung

Werden bei einer Generalinspektion Schwachstellen in der Abscheideranlage festgestellt, muss eine Sanierung erfolgen, bevor die Anlage weiterbetrieben werden darf. Unsere fachkundigen Kooperationspartner überprüfen auf Wunsch alle Beschichtungen, Fugen und Einbauteile systematisch auf Abnutzungserscheinungen und sanieren sie fachmännisch. Dabei kann es passieren, dass dünnere Trägerschichten abgetragen und erneuert werden müssen, damit die Beschichtungsmaterialien beim Neuauftrag haften bleiben. Die verwendeten Materialien müssen sowohl gegen chemische Substanzen als auch gegen Korrosion beständig und nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassen sein.

Alle Sanierungsmethoden berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und entsprechen dem neuesten technischen Entwicklungsstand.

Um Betriebsunterbrechungen während der Abscheidersanierung so kurz wie möglich zu halten, werden alle Arbeiten individuell nach Kundenwunsch durchgeführt.

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